Aktionsprogramm Kindertagespflege Säule 2 - Grund- und Nachqualifizierung
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege sieht die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen grundsätzlich im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten vor. Diese wird im Rahmen des Aktionsprogramms seit dem 1. September 2009 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt.
Die zweite Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege hat die Qualifizierung von Tagespflegepersonen entsprechend des fachlich anerkannten Standards des DJI-Curriculums zum Ziel. Zu diesem Zweck haben sich Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit auf ein gemeinsames Gütesiegel für die Anbieter von Qualifizierungskursen verständigt.
Um eine Förderung für einen noch größeren Personenkreis zu ermöglichen sowie das Qualifikationsniveau von bereits tätigen Tagespflegepersonen kontinuierlich zu erhöhen, werden die Förderbedingungen für Säule 2 des Aktionsprogramms Kindertagespflege ab Januar 2011 erweitert.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Neben der Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) wird nun auch die Nachqualifizierung (Aufstockung auf 160 UE) und die Fort- und Weiterbildung von bereits tätigen Tagespflegepersonen gefördert. Das Curriculum des DJI bleibt dabei die Grundlage aller Qualifizierungsmaßnahmen.
- Neben den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dürfen ab sofort auch mit dem Gütesiegel zertifizierte Bildungsträger einen Antrag auf Förderung stellen.
Die Antragstellung ist fortlaufend ab dem 17.01.2011 möglich, spätestens jedoch zum 30.09.2014. Die Anträge müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme der ESF-Regiestelle vorliegen.
Die Förderung ist in allen Bundesländern möglich, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesagentur für Arbeit geschlossen haben (Liste der Bundesländer im Downloadbereich unter "Allgemeine Dokumente zum Programm"). Es erhalten nur diejenigen öffentlichen Jugendhilfeträger eine Förderung mit ESF-Mitteln, die vor Erteilung der Pflegeerlaubnis die Tagesmütter und -väter ausschließlich bei Bildungsträgern mit Gütesiegel qualifizieren lassen. Gleichzeitig dürfen nur solche Bildungsträger einen Antrag auf Förderung stellen, die den Erhalt des Gütesiegels nachweisen können.
Das Gütesiegel wird von den Landesjugendämtern bzw. anderen vom Land benannten Vergabestellen für drei Jahre vergeben (Liste der Vergabestellen im Downloadbereich).
Für staatlich anerkannte Erzieher/-innen hat das Deutsche Jugendinstitut in Anlehnung an das DJI-Curriculum eine angepasste Version mit ca. 80 Unterrichtseinheiten erarbeitet, die bundesweit Einsatz finden kann. Diese Version ist unter dem externen Link "DJI-Curriculum" nachlesbar (vgl. auch den Hinweis auf den erweiterten Personenkreis).
Für Fort- und Weiterbildungskurse hat das DJI verschiedene Module entwickelt, die unter dem externen Link "Qualifizierungsmodule zur tätigkeitsbegleitenden Fortbildung für Tagespflegepersonen" heruntergeladen werden können.
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege, Säule 2, können Sie den Förderleitlinien im Downloadbereich entnehmen.
Den Zuwendungsempfänger(inne)n stehen im passwortgeschützten Servicebereich (Programmservice) weitere Dokumente zum Download zur Verfügung (ein Passwort wurde zugeschickt).
| Externe Links | |
![]() |
Erläuterungen zum Gütesiegel Dieser Link führt auf die Website des Deutschen Jugendinstituts (DJI). |
![]() |
DJI – Praxismaterialien für Jugendämter Dieser Link führt auf die Website Frühe Chancen. |
![]() |
DJI Curriculum Dieser Link führt auf die Website des Deutschen Jugendinstituts (DJI). |
![]() |
Qualifizierungsmodule zur tätigkeitsbegleitenden Fortbildung für Tagespflegepersonen Dieser Link führt auf die Website Frühe Chancen. |
![]() |
Liste der mit dem Gütesiegel zertifizierten Bildungsträger Dieser Link führt auf die Website Frühe Chancen. |





