Aktionsprogramm Kindertagespflege Säule 2
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege sieht die Grundqualifizierung von Tagespflegepersonen grundsätzlich im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten vor. Diese wird im Rahmen des Aktionsprogramms seit dem 1. September 2009 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt.
Die zweite Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege hat die Qualifizierung von Tagespflegepersonen entsprechend des fachlich anerkannten Standards des DJI-Curriculums zum Ziel. Zu diesem Zweck haben sich Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit auf ein gemeinsames Gütesiegel für die Anbieter von Qualifizierungskursen verständigt.
Um einen großen Kreis an potentiellen Tagespflegepersonen zu erreichen und eine flexible Förderung von Qualifizierungskursen zu ermöglichen, werden die Möglichkeiten der für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) erforderlichen Kofinanzierung zum 01. Juni 2010 erweitert.
Ist eine Kofinanzierung durch die Agentur für Arbeit/Grundsicherungsstelle vor Ort nachweislich nicht möglich, kann die Kofinanzierung auch anderweitig erfolgen. Damit ist auch eine Qualifizierung von Personen möglich, die nicht arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet sind. Auch kann eine Qualifizierung erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung durch die örtliche Agentur für Arbeit/Grundsicherungsstelle nach § 46 SGB III bzw. § 77 SGB III nicht gegeben sind. Schließlich kommt eine ESF-Förderung auch dann in Betracht, wenn vor Ort bereits ein Qualifizierungsumfang von 160 Unterrichtseinheiten und mehr vorgesehen ist und die Finanzierung durch die Agentur für Arbeit/Grundsicherungsstelle ausgeschlossen ist.
Die Antragstellung ist fortlaufend ab dem 1. Juni 2010 möglich, spätestens jedoch zum 31. Mai 2012. Die Anträge müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme der ESF-Regiestelle vorliegen.
Sofern eine Förderung durch die Agentur für Arbeit/Grundsicherungsstelle erfolgt, ist eine Kooperationsvereinbarung notwendig, die das örtliche Jugendamt mit der örtlichen Arbeitsagentur/Grundsicherungsstelle hinsichtlich Teilnehmerauswahl, Verpflichtung auf Bildungsträger mit Gütesiegel und Förderung der Qualifizierung schließt (Muster im Downloadbereich).
Nur diejenigen Jugendhilfeträger erhalten eine Förderung mit ESF-Mitteln, die das Gütesiegel akzeptieren und vor Erteilung der Pflegeerlaubnis die Tagesmütter und -väter ausschließlich bei den Bildungsträgern mit Gütesiegel qualifizieren lassen. Das Gütesiegel wird von den Landesjugendämtern bzw. anderen vom Land benannten Vergabestellen für drei Jahre vergeben (Liste der Vergabestellen im Downloadbereich).
Für staatlich anerkannte Erzieher/-innen hat das Deutsche Jugendinstitut in Anlehnung an das DJI-Curriculum eine angepasste Version mit ca. 80 Unterrichtseinheiten erarbeitet, die bundesweit Einsatz finden kann. Diese Version ist unter www.dji.de/aktionsprogramm-kindertagespflege nachlesbar (vgl. hier auch den Hinweis auf den erweiterten Personenkreis).
Weitere Informationen zum Aktionsprogramm Kindertagespflege, Säule 2, können Sie den Förderleitlinien der Säule 2 im Downloadbereich entnehmen.
Den Zuwendungsempfängern stehen im Servicebereich im passwortgeschützten Ordner Programmservice weitere Dokumente zum Download zur Verfügung (ein Passwort wurde zugeschickt).
| Externe Links | |
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Erläuterungen Gütesiegel Dieser Link führt auf die Website des Deutschen Jugendinstituts (DJI). |
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Kriterien Vergleichbarkeit DJI Curriculum Dieser Link führt auf die Website des Deutschen Jugendinstituts (DJI). |
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Erzieher/-innenversion DJI-Curriculum Dieser Link führt auf die Website des Deutschen Jugendinstituts (DJI). |





