Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Imagebild des Programms Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung: Foto eines Mannes in Hemd mit Krawatte, der gemeinsam mit seinem staunenden Kleinkind auf dem Arm aus dem Fenster schaut

Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“, mit dem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft machen und Anreize für Unternehmen setzen möchte, sich für eine familienbewusste Personalpolitik zu engagieren. Das Förderprogramm richtet sich bundesweit an Unternehmen, die Angebote betrieblich unterstützter Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder ihrer Beschäftigten aufbauen oder bereits vorhandene Angebote weiter ausbauen wollen. Erklärtes Ziel des Bundesministeriums ist es, mit dem Programm zu einer nachhaltigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.

Das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben Wirtschaftsunternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (bspw. Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, Hochschulen, Rundfunkanstalten) an dem Programm teilnehmen. Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sind von der Förderung ausgenommen. Um zudem eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Studium zu erreichen, richtet sich das Programm auch an Hochschulen, die ihre Studierenden bei der Kinderbetreuung unterstützen möchten.

Gefördert wird die Schaffung neuer und zusätzlicher Betreuungsgruppen für Beschäftigten- und Studierendenkinder unter drei Jahren. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht. Innerhalb der ersten zwei Jahre werden maximal 50% der laufenden Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Platz und Jahr gefördert. Das Programm setzt auf die Kooperation zwischen Unternehmen und Trägern von Betreuungseinrichtungen: Die Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Plätze, die Träger stellen diese Plätze für die Mitarbeiterkinder des kooperierenden Unternehmens zur Verfügung.

Die Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung spätestens zum 1. Juli 2011 begonnen werden kann.

Das Bundesfamilienministerium hat eine zentrale Servicestelle zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung eingerichtet. Interessenten und Antragsteller erhalten hier telefonisch und per E-Mail Auskunft über das Förderprogramm und Unterstützung bei der Beantragung der Mittel.

© 2008 - 2010 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 
Webbug