Schulverweigerung – Die 2. Chance

Imagebild des Programms Schulverweigerung – Die 2. Chance: Foto einer jungen Frau, die essend auf einem Vorsprung sitzt und eines stehenden jungen Mannes vor einer blauen Wand mit Graffiti

Für das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance hat das Bundesfamilienministerium für die aktuelle ESF-Interventionsphase die bisherige Praxis bestätigt. An der Grundphilosophie des Programms sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen. Ziel des Programms ist es, schulverweigernde junge Menschen wieder in die Schule zu reintegrieren. Hierfür sollen die örtlichen Ressourcen genutzt und durch fachliche und finanzielle Unterstützung ausgebaut werden.

Im Fokus des Programms stehen Schüler/-innen:

  • ab dem Alter von 12 Jahren und bis maximal zum Beginn der letzten Klassenstufe;
  • die eine Hauptschule, eine Förderschule oder eine andere Schulform besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist, und
  • die ihren Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden.

Die Schüler/-innen sollen innerhalb eines Jahres in die Schule reintegriert werden, das Erreichen des Schulabschlusses außerhalb des Schulsystems ist nur im Ausnahmefall vorgesehen.

Die Konzeption des Programms basiert auf der Erkenntnis, dass das mehrdimensionale Problem der Schulverweigerung nur durch eine enge Zusammenarbeit der involvierten Akteure (Schüler/-in, Schule, Eltern, Jugendhilfe, soziale Dienste und weitere Partner) gelöst werden kann. Insbesondere das Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule ist hier gefordert.

Die Koordinierungsstellen arbeiten im Hinblick auf die Jugendlichen mit der Methode des Case-Managements. Die Schüler/-innen werden von einer festen Ansprechperson individuell begleitet, wobei auf ein/e Mitarbeiter/-in kalkulatorisch 15 Jugendliche kommen sollen. Der Koordinierungsstelle kommt zum einen die Aufgabe zu, den/die Jugendliche/n entweder in bestehende Hilfemaßnahmen zu vermitteln, oder auch selbst Angebote für ihn oder sie bereit zu stellen. Zudem hat die Koordinierungsstelle eine Lotsenfunktion. Sie stellt den Kontakt und die Kooperation her zwischen allen Akteuren, die für eine gelingende Problembearbeitung notwendig sind. Das sind in erster Linie die Schule, die Eltern und die Fachkräfte der sozialen Dienste. Fallspezifisch müssen darüber hinaus auch weitere Personen aus dem sozialen Umfeld des Jugendlichen mit einbezogen werden.

Das Programm Schulverweigerung – Die 2. Chance hat in der aktuellen ESF – Förderperiode (2007 – 2013) zunächst eine Laufzeit vom 01. September 2008 bis zum 31.08.2011. Das Mittelvolumen ist auf 74 Millionen Euro erhöht worden. Damit können die in der vergangenen ESF - Periode (2000 – 2007) rund 70 geförderte Standorte weitergeführt und zusätzlich etwa 130 neue Standorte in das Programm aufgenommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Programms Schulverweigerung - Die 2. Chance unter www.zweitechance.eu.

Den Zuwendungsempfängern stehen ab sofort ausschließlich auf der Programmwebsite im passwortgeschützten Ordner Interner Bereich weitere Dokumente zum Download zur Verfügung (ein Passwort wurde zugeschickt).

© 2008 - 2010 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 
Webbug