Initiative JUGEND STÄRKEN
Initiative JUGEND STÄRKEN

JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region

Imagebild des Modellprogramms JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region: Junge Frauen und Männer, die von oben fotografiert sind

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Initiative JUGEND STÄRKEN das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region. Ziel des Modellprogramms ist es, in Fortentwicklung der Initiative JUGEND STÄRKEN und ihrer Programme - Jugendmigrationsdienste, Schulverweigerung – Die 2. Chance und Kompetenzagenturen - kommunale Strukturen für die Anliegen der Jugendhilfe zu stärken. Eine Förderung erfolgt deshalb nur dort, wo es bereits Standorte der Initiative JUGEND STÄRKEN gibt, die aber noch keine lückenlose und durchgängige Förderung für benachteiligte junge Menschen anbieten.

In 35 ausgewählten Modellstandorten soll erprobt werden, welche Rahmenbedingungen in der Kommune gegeben sein müssen, um die kommunale Jugendpolitik rund um § 13 Jugendsozialarbeit (SGB VIII) nachhaltig zu stärken. Die Kommunen werden dabei unterstützt, die Verantwortung für die Koordinierung und Vernetzung zwischen allen Beteiligten und Angeboten am Übergang von der Schule in die Ausbildung wieder stärker wahrzunehmen. Aus diesem Grund wird das Programm in Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe umgesetzt.

In den ausgewählten Städten und Landkreisen soll für die Zielgruppe der nicht (mehr) erreichten Jugendlichen ein passgenaues und möglichst lückenloses Fördersystem vor Ort am Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung geschaffen werden, um ein „Verlorengehen“ der Jugendlichen zu verhindern.

Unter zentraler Verantwortung der ausgewählten Modellkommunen sollen fehlende Angebote für die jungen Menschen identifiziert und entwickelt werden. Dies kann z.B. ein Angebot der Initiative JUGEND STÄRKEN sein, aber auch andere, langfristige und eigenständige Angebote, die der Intention des Modellprogramms - besonders benachteiligte Jugendliche individuell zu unterstützen - gerecht werden. Für die notwendige rechtskreisübergreifende Verzahnung zwischen Schule, Jugendamt, Jobcenter, Arbeitsagentur und weiteren Akteuren haben die Jugendämter geeignete und vor allem verbindliche Strukturen und Rahmenbedingungen zu schaffen.

Die neu aufgebauten Angebote für die Jugendlichen sollen nach Auslaufen der Förderung im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst in Verantwortung der Kommune weitergeführt werden.

Das Modellprogramm JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region hat in der aktuellen ESF–Förderperiode (2007–2013) eine Laufzeit vom 01. Oktober 2010 bis zum 31. Dezember 2013 und ist mit einem Mittelvolumen von rund 17 Millionen Euro ausgestattet. Die Kommunen müssen sich mit einer Kofinanzierung von jeweils mindestens 20 Prozent an den Kosten beteiligen.

Die Modellstandorte werden während der Modellphase durch Rambøll Management Consulting intensiv unterstützt und begleitet.

Am 24. Oktober wurde auf der Bundeskonferenz in Berlin eine erste Zwischenbilanz gezogen. "Jeder Jugendliche verdient es, bestmöglich individuell gefördert zu werden. In der weichenstellenden Übergangsphase von der Schule in den Beruf möchten wir benachteiligte Jugendliche mit passgenauer Hilfe stärken und unterstützen.", betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues, in seiner Rede.
Die Pressemitteilung finden Sie im Downloadbereich.

Die Beiträge und Ergebnisse der Bundeskonferenz sind in einer Dokumentation des Bundesfamilienministeriums zusammengefasst, die Sie zum Download auf der Website des Programms finden - der Link ist unten angegeben.

 
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